§ 22 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Wiederaufbau nach Zerstörung
§ 22 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Wiederaufbau (nach Zerstörung) (Zwingende Sperre des Wiederaufbaus bei > 50 % Zerstörung ohne vollständige Deckung) Gesetzestext von § 22 WEG § 22 WEG – Wiederaufbau Ist das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört und ist der Schaden nicht durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt, so [...]