§ 4 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Formvorschriften
§ 4 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Formvorschriften Einleitung § 4 WEG regelt die Formanforderungen für die Einräumung und Aufhebung von Sondereigentum. Er legt fest, dass neben der Einigung der Beteiligten stets auch die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist. Zudem verbietet die Norm, die dingliche Einräumung oder Aufhebung von Sondereigentum unter eine Bedingung oder Befristung zu stellen. [...]





