bauliche Veränderung als Modernisierung mit qualifizierter Mehrheit
Die WEG kann eine bauliche Veränderung als Modernisierung mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Wenn eine bauliche Veränderung als Modernisierung entsprechend § 22 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) einzustufen ist, darf eine Eigentümergemeinschaft diese mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Anfangs nutzten in einer aus Reihenhäusern bestehenden Wohneigentumsanlage jeweils 2 Häuser einen Schornstein. Nach der Installation eines anderen Heizungssystems [...]








