§ 18 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Verwaltung und Benutzung

2026-01-17T17:34:31+01:0009.09.2025|Recht, Verwaltungsbeirat, WEG-Verwaltung|

§ 18 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Verwaltung und Benutzung Einleitung § 18 WEG ist das organisatorische Fundament jeder Gemeinschaft: Er legt fest, wer die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums innehat, welche Mindestansprüche jeder Eigentümer an Verwaltung und Benutzung hat, welche Eilbefugnisse bestehen – und (besonders praxisrelevant) das Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen. Die Norm ist [...]