Beschlussanfechtung: Alle Gründe müssen innerhalb von 2 Monaten vorgetragen werden

2025-02-03T13:06:51+01:0022.03.2009|AKTUELLES, Recht, WEG-Verwaltung|

Beschlussanfechtung Dass die neue 2-Monats-Frist für die Begründung einer Anfechtungsklage genauso einzuhalten ist wie die Monatsfrist zur Klageeinreichung, bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil. Ein Wohnungseigentümer hatte Beschlüsse fristgemäß innerhalb 1 Monats nach der letzten Eigentümerversammlung angefochten. Er hatte jedoch nicht innerhalb der 2-Monats-Frist alle Anfechtungsgründe vorgetragen. Aus diesem Grunde beantragte die Gegenseite [...]