Mietvertrag
Kein Schriftformerfordernis bei kurzfristigen Änderungen des Mietvertrages – Update 2025 Kernaussage Kurzfristige Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte sind formfrei. Nur wenn eine einzelne Abrede länger als ein Jahr gilt, greift ein Formzwang. Seit 01.01.2025 gilt bei Gewerberaum: Textform genügt (E-Mail, PDF etc.). Für Wohnraum bleibt es bei Schriftform. Rechtsgrundlagen: § 550 BGB, § 578 BGB, § 126b [...]