CO2-Preis: Stufenmodell kommt
CO2-Kostenaufteilung (CO2KostAufG) – 10-Stufenmodell seit 01.01.2023 Einleitung Seit 01.01.2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Mieter tragen die CO2-Kosten nicht mehr allein. Bei Wohngebäuden werden die Kosten nach einem 10-Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter verteilt. Maßstab ist der spezifische CO2-Ausstoß des Gebäudes pro m² Wohnfläche und Jahr. Rechtsgrundlage und Systematik Die CO2-Kosten entstehen aus der Bepreisung nach [...]








