Eigentümerversammlungen in Corona-Zeiten
Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten: Vollmachten, Saalgröße und Einladungstexte – was zulässig ist Kerngedanke – Eigentümerversammlung Corona: Eigentümer behalten das Recht auf persönliche Teilnahme. Werbung des Verwalters für Vollmachten ist zulässig, solange niemand vom Erscheinen ausgeschlossen wird. – Der Versammlungsraum darf an der erwarteten Teilnehmerzahl ausgerichtet werden. Es besteht keine Pflicht, Räume für die theoretisch volle Eigentümerzahl [...]








