Trittschallanforderungen bei normaler Sanierung und Modernisierung
Trittschallanforderungen in der WEG: Keine Pflicht zum verbesserten Schallschutz bei Instandsetzung oder Modernisierung Kernaussage Werden in einer Eigentumswohnung Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten ausgeführt, können andere Wohnungseigentümer keinen verbesserten Trittschallschutz verlangen. Maßgeblich ist im Regelfall der bei Errichtung der Anlage bzw. der betroffenen Bauteile geltende Mindestschallschutz. Ein Upgrade auf heutige „erhöhte“ Standards schuldet der bauende Eigentümer nicht. [...]







