Neuer Eigentümer muss rechtswidrige Einbauten beseitigen
Neuer Eigentümer muss rechtswidrige Einbauten seines Vorgängers beseitigen. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf beschäftigte sich in einer Streitsache damit, ob eine Eigentümergemeinschaft auch vom Käufer einer Eigentumswohnung die Beseitigung von rechtswidrig errichteten Trennwänden und Decken verlangen kann. Ein Wohnungseigentümer hatte ein Sondernutzungsrecht am Dachboden über seiner Wohnung. Ohne Zustimmung der anderen [...]








