§ 9b WEG (Wohnungseigentumsgesetz) –Vertretung
§ 9b WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Vertretung Einleitung § 9b WEG regelt, wer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nach außen vertritt und wie die Innenvertretung gegenüber dem Verwalter funktioniert. Seit der WEMoG-Reform (01.12.2020) ist klar: Grundsätzlich vertritt der bestellte Verwalter die GdWE gerichtlich und außergerichtlich. Für besonders weitreichende Geschäfte (Grundstückskauf, Darlehen) ist jedoch zwingend ein Eigentümerbeschluss [...]