§ 7 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Grundbuchvorschriften (Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung)
§ 7 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Grundbuchvorschriften Einleitung § 7 WEG regelt die grundbuchliche Abbildung von Wohnungs- und Teileigentum. Er bestimmt, dass für jede Einheit ein eigenes Grundbuchblatt anzulegen ist, wie Sondereigentum und Miteigentumsanteil einzutragen sind, unter welchen Voraussetzungen Beschlüsse (ohne Einzelbewilligungen) verlautbart werden können und welche Nachweise/Anlagen (Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung) zwingend sind. Für Verwaltung, Notariat und [...]