Verwalterzustimmung
Verwalterzustimmung: Wer zahlt die Beglaubigung – und was gilt seit WEMoG? Kernaussage Die Kosten für die öffentliche Beglaubigung der Verwalterzustimmung sind vom Auftraggeber der Beglaubigung zu tragen. Das ist regelmäßig der Verwalter selbst oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) – nicht automatisch Veräußerer oder Erwerber. Eine vertragliche Kostenübernahme im Kaufvertrag wirkt nur [...]

