§ 29 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Verwaltungsbeirat
§ 29 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Verwaltungsbeirat (Aktualisiert nach der WEG‑Reform 2020; Rechtsstand: Oktober 2025; mit Praxisbeispielen für Hausverwaltungen und GdWE) Einleitung Der Verwaltungsbeirat ist das Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwaltung. § 29 WEG definiert Bestellung, innere Organisation, Aufgaben (Unterstützung/Überwachung des Verwalters) und das Haftungsprivileg für unentgeltlich tätige Beiräte. Wichtig: Der Beirat leitet nicht die Verwaltung und hat keine Weisungsbefugnis [...]





