§ 24 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Eigentümerversammlung
§ 24 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Eigentümerversammlung (Aktualisiert nach der WEG-Reform 2020; Rechtsstand: September 2025; mit Praxisbeispielen für Hausverwaltungen und GdWE) Einleitung Die Eigentümerversammlung ist das Schaltzentrum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). § 24 WEG regelt die Einberufung (mindestens einmal jährlich), den Vorsitz in der Versammlung, die Niederschrift (Protokoll) und die Beschlusssammlung. Für die Verwaltung bedeutet das: verlässliche Abläufe, saubere [...]