§ 3 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 3 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Vertragliche Einräumung von Sondereigentum Einleitung § 3 WEG regelt den vertraglichen Weg zur Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum: Bestehende Miteigentümer eines Grundstücks können vereinbaren, dass jedem von ihnen Sondereigentum an bestimmten Räumen eingeräumt wird – verbunden mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Die Norm bildet damit – neben der Teilung [...]




