§ 9a WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 9a WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einleitung § 9a WEG legt die rechtliche Grundlage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) fest. Er regelt, wann und wie die GdWE entsteht, welche Rechte und Pflichten sie hat, wie sie haftet und was mit ihrem Vermögen geschieht. Für Hausverwaltungen, Eigentümer und Gläubiger ist diese Vorschrift zentral, um [...]

