§ 13 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 13 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum Einleitung In einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) gilt: Eigentum gewährt Freiheit – aber nicht grenzenlos. Seit der WEMoG-Reform (01.12.2020) regelt § 13 WEG vor allem die Rechte am Sondereigentum; zentrale Pflichten (Rücksichtnahme, Duldungen) finden sich heute primär in § 14 WEG. Dieses [...]