Ausübung des Sonderkündigungsrechts
Zeitpunkt der Mieterhöung entscheidet über Ausübung des Sonderkündigungsrechts BGH würdigt wohlwollendes Verhalten von Vermietern nicht. Zeitpunkt der tatsächlichen Mieterhöhung entscheidet über Ausübung des Sonderkündigungsrechts Eine Mieterhöhung, die erst mehr als drei Monate nach ihrer Ankündigung wirksam werden soll, ist zulässig. Der Mieter hat in diesen Fällen die Möglichkeit, sein Sonderkündigungsrecht bis zum tatsächlichen Eintritt der [...]