Jahresabrechnung
Jahresabrechnung: Vorschuss für das „Zahlenwerk“ möglich – BGH präzisiert Abgrenzung (V ZR 290/19) – Update 2025 Kerngedanke – Die Jahresabrechnung besteht rechtlich aus zwei Ebenen: (1) dem Zahlenwerk als auswertbares, beschlussreifes Abrechnungswerk und (2) der Rechnungslegung/Versicherung des Verwalters über Vollständigkeit und Richtigkeit. – Der BGH (26.02.2021, V ZR 290/19) erlaubt einen Vorschuss gegen den (Ex-)Verwalter, [...]








