§ 11 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Aufhebung der Gemeinschaft
§ 11 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Aufhebung der Gemeinschaft Einleitung Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist auf Dauer angelegt. Ein Austritt einzelner Eigentümer oder die Auflösung der gesamten Gemeinschaft ist rechtlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. § 11 WEG regelt verbindlich, unter welchen Voraussetzungen – wenn überhaupt – eine Aufhebung der GdWE in Betracht kommt. [...]