Haftung der Verwaltungsbeiräte
Haftung des Verwaltungsbeirats Haftung des Verwaltungsbeirats kann beschränkt werden Mitglieder des Verwaltungsbeirats sind zumeist ehrenamtlich tätig. Grundsätzlich haften sie aber auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Es liegt jedoch im Ermessen der Wohnungseigentümer, die Haftung der Beiratsmitglieder zu beschränken. Dies bestätigt ein Urteil des Amtsgerichts Friedberg. Der Fall In einer Versammlung fassten [...]








