§ 6 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Unselbständigkeit des Sondereigentums
§ 6 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Unselbständigkeit des Sondereigentums Einleitung Wohnungs- oder Teileigentum besteht immer aus zwei untrennbaren Komponenten: dem Sondereigentum (z. B. der Wohnung) und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. § 6 WEG stellt klar: Beide sind rechtlich untrennbar und bilden eine Einheit. Das vermeidet „isolierte“ Verkäufe oder Belastungen und schafft Rechtssicherheit für Eigentümer, Käufer, Banken [...]