§ 14 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 14 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Pflichten des Wohnungseigentümers Einleitung Wohnungseigentum gibt Rechte – und setzt klare Pflichten. § 14 WEG bündelt die Kernpflichten eines Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) und gegenüber den übrigen Eigentümern. Die Norm regelt Duldungspflichten (z. B. Betreten des Sondereigentums für Arbeiten) ebenso wie Rücksichtnahmepflichten und schafft einen Anspruch auf [...]