Heizkörper und Thermostatventile können als Sondereigentum eingeordnet werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem aktuellen Urteil, dass Heizkörper, die Leitungen zur Zentralheizung und auch Thermostatventile durchaus als Sondereigentum eingeordnet werden können. Zuvor war in einer Eigentümergemeinschaft Streit über die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses entstanden, der die Modernisierung der Heizungsanlage behandelte. In der Teilungserklärung war geregelt, dass die Heizkörper und die Vor- und Rücklaufleitungen von [...]