Abdichtung eines Altbaus richtet sich nach der Zweckbestimmung
Feuchtigkeitsschäden im Altbau: Anspruch auf ordnungsmäßige Abdichtung richtet sich nach der Zweckbestimmung, nicht nach dem Baujahr Kernaussage Bei Feuchtigkeitsschäden im gemeinschaftlichen Eigentum maßgeblich ist die in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung festgelegte Zweckbestimmung der betroffenen Einheiten. Nicht das Baujahr entscheidet, sondern wofür die Räume rechtlich bestimmt sind (z. B. „Laden“, „Büro“, „Wohnung“). Entspricht der Zustand dem Nutzungszweck nicht, [...]








