Vertretungsbeschränkungen in der Teilungserklärung
BGH zur Vertretungsbeschränkung in der Teilungserklärung: Juristische Personen sachgerecht vertreten Leitsatz Vertretungsklauseln in Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung (TE/GO), die erkennbar auf natürliche Personen zugeschnitten sind, dürfen juristische Eigentümer nicht schlechterstellen. Eine juristische Person darf sich in der Eigentümerversammlung durch einen sachkundigen Mitarbeiter einer konzernangehörigen Verwaltungsgesellschaft vertreten lassen. (BGH, Urt. v. 28.06.2019 – V [...]








