Sondereigentuemer muss Sanierung der Dachterrasse zahlen
BGH: Sondereigentümer muss Sanierung der Dachterrasse zahlen Ursprünglicher Artikel: 03/2019 • Aktualisiert für 2025 Kernaussage Tragende und abdichtende Bauteile einer Dachterrasse gehören rechtlich zum Gemeinschaftseigentum. Abweichende Regelungen in Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung können jedoch wirksam anordnen, dass der betroffene Sondereigentümer auch die Sanierungskosten für diese gemeinschaftlichen Teile allein trägt, wenn ihm die Terrasse [...]








