§ 19 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
§ 19 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss Einleitung § 19 WEG legt fest, wie die Wohnungseigentümer Verwaltung und Benutzung des Gemeinschafts- und Sondereigentums regeln: Vorrangig durch Vereinbarung (Einstimmigkeit), ansonsten durch Mehrheitsbeschluss. Die Norm benennt zugleich, was zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehört – von Hausordnung über Erhaltung und Versicherung bis [...]
