§ 10 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Allgemeine Grundsätze
§ 10 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Allgemeine Grundsätze Einleitung § 10 WEG setzt den Rahmen für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Die Norm regelt, welche Vorschriften vorrangig gelten, inwieweit hiervon durch Vereinbarungen abgewichen werden darf und unter welchen Voraussetzungen solche Vereinbarungen (und darauf beruhende Beschlüsse) auch gegen Sondernachfolger wirken. Damit [...]


