§ 30 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Wohnungserbbaurecht
§ 30 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Wohnungserbbaurecht (Aktualisiert nach der WEG‑Reform 2020; Rechtsstand: Oktober 2025; mit Praxisbeispielen für Hausverwaltungen, Beiräte und Erbbauberechtigte) Einleitung § 30 WEG eröffnet die Möglichkeit, ein Erbbaurecht in „Wohnungsteile“ zu gliedern: Jedem Mitberechtigten wird Sondereigentum an einer konkreten Wohnung oder Einheit eingeräumt – man spricht vom Wohnungserbbaurecht (bei nicht zu Wohnzwecken [...]


