§ 14 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 14 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Pflichten des Wohnungseigentümers Einleitung § 14 WEG bündelt die zentralen Pflichten des Wohnungseigentümers: die Bindung an Gesetz, Vereinbarungen und Beschlüsse, Duldungspflichten (z. B. Betreten des Sondereigentums für Arbeiten) sowie die Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Eigentümern. Überschreiten Einwirkungen das zumutbare Maß, gewährt das Gesetz einen Ausgleichsanspruch in Geld. Gesetzestext von [...]