Wir verdoppeln die gesetzliche Forderung der Weiterbildungspflicht
Immobilienverwalter übernehmen zusätzlich Verantwortung: DDIV-Mitgliedsunternehmen verdoppeln gesetzlich geforderte Weiterbildungspflicht Die 34. Delegiertenversammlung des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat am 5. September beschlossen, die gesetzlich geforderte Weiterbildungspflicht mehr als zu verdoppeln. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung zu einer Weiterbildung von 15 Stunden pro Jahr etabliert der Verband ein weiteres Qualitätskriterium der Mitgliedschaft. Der Gesetzgeber sieht 20 Stunden [...]








