Trittschallanforderungen bei normaler Sanierung und Modernisierung
BGH: Keine höheren Trittschallanforderungen bei normaler Sanierung und Modernisierung Wird eine Eigentumswohnung instandgesetzt oder modernisiert, können die anderen Wohnungseigentümer keinen verbesserten Schallschutz verlangen. Entscheidend sind die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards, urteilte jetzt der BGH. Der Fall Die Eigentümerin einer Wohnung in einem 1990 errichteten Mehrfamilienhaus modernisierte 2012 ihr Badezimmer. Dabei ließ sie [...]