Kein Wegerecht
Kein Wegerecht trotz jahrzehntelanger Duldung des Nachbarn Grundstücksnachbarn können nicht darauf bestehen, ein angrenzendes fremdes Grundstück aus reiner Gewohnheit zu durchqueren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB bestehen. Der Fall Geklagt hatten die Eigentümer dreier nebeneinander [...]