Räumungsklage wegen Taubendreck
Bitte nicht füttern: Räumungsklage wegen Taubendreck Weil eine Mieterin immer wieder mehr als 80 Stadttauben auf ihrem Balkon fütterte, muss sie nun aus ihrer Mietwohnung ausziehen. Das Amtsgericht Bonn gab der Räumungsklage des Vermieters statt. Die Richter urteilten: Die Fütterung der Tiere sei sozial nicht mehr adäquat und für die Nachbarschaft unzumutbar. Der Fall Die [...]







