Ein Balkon ist Sondereigentum
Ein Balkon ist Sondereigentum. Kein Sondernutzungsrecht möglich. Ein einer Eigentumswohnung vorgelagerter Balkon ist Bestandteil dieses Sondereigentums. Aus diesem Grund kann an ihm kein Sondernutzungsrecht für den Eigentümer der angrenzenden Wohnung bestellt werden, stellte das Oberlandesgericht München fest. Ein Grundstück mit einem Haus war in Wohnungseigentum aufgeteilt worden. So entstanden 2 [...]








