Schriftliches Beschlussverfahren
Schriftliches Beschlussverfahren (Oktober 2017): Ergebnisverkündung, Schweigen und was seit dem WEMoG gilt Kernaussage Im schriftlichen Beschlussverfahren entsteht ein wirksamer Beschluss erst, wenn das Ergebnis förmlich mitgeteilt wurde. Schweigen ersetzt weder Zustimmung noch eine ordnungsgemäße Ergebnisverkündung. Seit dem 01.12.2020 gilt § 23 Abs. 3 WEG n. F.: Umlaufbeschlüsse erfordern Textform und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer; die [...]








