§ 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Begriffsbestimmungen
§ 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Begriffsbestimmungen Einleitung § 1 WEG liefert die zentralen Definitionen des Wohnungseigentumsrechts. Er unterscheidet zwischen Wohnungseigentum, Teileigentum und gemeinschaftlichem Eigentum, ordnet Wohnungseigentum/Teileigentum jeweils einem einzigen Grundstück zu und stellt klar, dass für Teileigentum die Regeln des Wohnungseigentums entsprechend gelten. Diese Begriffe sind die Grundlage für alle weiteren Vorschriften des WEG und [...]







