Erneuerbare Energien im Eigenheim: Was seit 2009 gilt – und was 2025 neu ist


Hinweis: Ursprungsbeitrag vom 08.01.2009. Diese Fassung ergänzt die aktuellen Entwicklungen bis 2025.


Kernaussage 2009

Damals zeigte eine Forsa-Umfrage: 74 % der Haus- und Wohnungsbesitzer hielten den Umstieg auf erneuerbare Energien für lohnend; rund jeder Fünfte nutzte bereits Solarwärme, Holzpellets oder Erdwärme. Der Fokus lag auf Kostenvorteilen und erster Technikreife.


Was hat sich seit 2009 geändert? Stand 2025 in Kürze

  • 65-Prozent-Regel bei neuen Heizungen (GEG): Neu eingebaute Heizungssysteme müssen – je nach örtlicher Wärmeplanung – perspektivisch mindestens 65 % erneuerbare Energie einsetzen. Für Neubauten gilt dies bereits, für Bestandsgebäude greift die Pflicht abgestuft im Zusammenspiel mit der kommunalen Wärmeplanung. Ziel ist die Dekarbonisierung des Wärmesektors. Gesetzestext GEG

  • Kommunale Wärmeplanung: Städte > 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, übrige Gemeinden bis 30.06.2028 erstellen Wärmepläne. Diese legen fest, wo künftig Fernwärme, Wasserstoff-Optionen oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen sinnvoll sind. Info des BMWSB

  • Förderlandschaft (BEG/BAFA/KfW): Erneuerbare Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasse oder Solarthermie werden gefördert, sofern technische Mindestanforderungen erfüllt sind. Die BEG bündelt Zuschüsse und Kredite für Heizung und Gebäudehülle. BAFA-Übersicht · KfW

  • EEG-Umlage abgeschafft: Seit 01.07.2022 entfällt die EEG-Umlage auf den Strompreis. BMWK-Mitteilung

  • CO₂-Bepreisung Wärme: Der nationale Emissionshandel (nEHS) verteuert fossile Brennstoffe relativ zu erneuerbaren Lösungen und wird an EU-ETS 2 angebunden. DEHSt-Erläuterung


Praktische Implikationen für Eigentümer und Hausverwaltungen

  1. Strategie an Wärmeplanung koppeln: Prüfen, ob das Objekt in ein künftiges Fernwärmegebiet fällt oder ob dezentrale Lösungen (Wärmepumpe, Hybrid, Solarthermie) wirtschaftlicher sind. Entscheidungen über Heizungstausch am lokalen Wärmeplan ausrichten. Leitfaden

  2. Förderfenster nutzen: Maßnahmenpakete so planen, dass BEG-Zuschüsse und zinsgünstige Kredite optimal kombiniert werden. Technische Mindestanforderungen frühzeitig klären. BAFA

  3. Elektrifizierung mitdenken: PV-Eigenstrom plus Wärmepumpe senkt laufende Kosten und CO₂-Fußabdruck; steigende EE-Anteile im Strommix verbessern die Bilanz strombasierter Systeme.

  4. Risiken fossiler Systeme bewerten: CO₂-Kosten und künftige ETS-II-Regeln erhöhen langfristig die Betriebskosten von Öl/Gas; Modernisierungsplanung entsprechend priorisieren.


Fazit

Seit 2009 hat sich der Rahmen verschoben: Auf hohe Akzeptanz folgten klare Pflichten (65 % EE im GEG), kommunale Wärmeplanung schafft Orientierung, Förderprogramme bündeln Anreize und die CO₂-Bepreisung verschiebt Betriebskosten zugunsten erneuerbarer Energien. Empfohlen ist eine objektbezogene Strategie entlang Wärmeplan, Förderung und Lebenszykluskosten.

Fokus/Keyphrase: erneuerbare Energie, Erneuerbare Energien, Heizung

Verfasst von der Hausverwaltung Reiner GmbH – Ursprungsbeitrag: 08.01.2009 – Aktualisierung: 2025