Fortbildungszertifikat 2018: Gesetzliche Weiterbildungspflicht, Verbandsstandard und heutige Anforderungen


Auszeichnung

– Auch 2029: Auszeichnung „Fortbildungszertifikat 2018“ vom VDIV Baden-Württemberg bestätigt. Kontinuierliche Fortbildung ist nachweisbar und dokumentiert.


Rechtsrahmen seit 2018

– Berufszulassung: § 34c GewO mit Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter.

– Weiterbildungspflicht: Mindestens 20 Zeitstunden je 3-Jahres-Zeitraum nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung), Nachweispflichten und Dokumentation beim Verwalterbetrieb.

– Informationspflicht: Auf Verlangen von Kunden Auskunft über den Stand der Weiterbildung; betriebsinterne Dokumentation vorhalten.


Verbandsstandard (VDIV)

– Verbandsziel: Qualitative Selbstverpflichtung über das Gesetz hinaus. Orientierung: 45 Stunden/3 Jahre als Verbandsstandard.

– Fortbildungszertifikat: Freiwilliger Nachweis erhöhter Qualitätssicherung; Inhalte decken Recht, Technik, Betriebswirtschaft und Organisation ab.


Inhalte, die anerkannt werden

– Recht: WEG, Mietrecht, Betriebskosten, Vergabe- und Vertragsrecht, Datenschutz (DSGVO), Haftungsfragen.

– Technik: Bauphysik, Instandsetzung, Verkehrssicherung, Energieeffizienz, Trinkwasserhygiene.

– Organisation: Notfall- und Krisenmanagement, Eigentümerversammlung, Prozessdigitalisierung, Controlling.


Nachweis und Organisation

– Perioden: 2018–2020, 2021–2023, 2024–2026, fortlaufend im 3-Jahres-Turnus.

– Dokumente: Teilnahmebescheinigungen mit Thema, Datum, Dauer, Anbieter; interne Fortbildungspläne; Jahresübersichten.

– Prüfungen: Behörden können Einsicht verlangen; Verband kann für Zertifikate stichprobenhaft prüfen.


Was sich seit 2018 zusätzlich geändert hat

– Zertifizierter Verwalter: Anspruch der Gemeinschaft auf Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“ nach § 26a WEG (IHK-Prüfung). Ausnahme u. a. bei sehr kleinen Gemeinschaften mit Eigentümer-Verwaltung.

– WEG-Reform: Stärkung der Verbandslösung, klare Vertretung und Pflichten der Gemeinschaft (§ 9a WEG, § 9b WEG, Prozesse und Beschlüsse).

– Fortbildungspraxis: Deutlicher Ausbau digitaler Formate, kombinierte Lernnachweise (Webinare, Blended-Learning, Präsenz).


Pflichten im Betrieb

– Prozesse: Jahresplanung der Lernziele, Zuordnung zu Funktionen, Controlling der Stunden je Mitarbeitendem.

– Qualität: Abgleich mit Verbandsstandard; Erfassung von Pflichtthemen (WEG-Aktualisierungen, Haftungsprävention).

– Kommunikation: Auf Nachfrage strukturierte Auskunft an Eigentümer und Mieter; interne Audit-Bereitschaft.


Nutzen für Eigentümer und Mieter

– Rechtssicherheit in Beschlüssen, Abrechnungen und Verträgen.

– Effizientere Projekte bei Instandsetzung und Modernisierung.

– Transparente Prozesse, geringere Konfliktkosten.


FAQ Fortbildungszertifikat 2018

Zwingend oder freiwillig? Gesetzlich zwingend sind 20 Std./3 Jahre (MaBV). Das Fortbildungszertifikat 2018 ist ein freiwilliger Verbandsnachweis über dem gesetzlichen Niveau.

Zählen interne Schulungen? Ja, wenn Inhalt, Umfang und Qualifikation der Referenten dokumentiert sind und MaBV-Bezug vorliegt.

Gilt die Pflicht je Person? Ja. Die Weiterbildung betrifft die konkret in der Verwaltung tätigen Personen (mit Kunden-/Sachbearbeitung oder Leitung).

Wie passt § 26a WEG dazu? Zertifizierter Verwalter (IHK-Prüfung) ist zusätzlich zum laufenden Fortbildungsmodell; beides ergänzt sich.


Relevante Gesetzesstellen

– Berufszulassung: § 34c GewO

– Weiterbildung/Nachweis: MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)

– Zertifizierter Verwalter: § 26a WEG

– Vertretung/Verband: § 9a WEG, § 9b WEG


Kurzfazit

– Gesetz: 20 Std./3 Jahre, dokumentations- und auskunftspflichtig.

– Verband: Ambitionsniveau höher; Zertifikat als Qualitätsmerkmal.

– Heute: Zusätzlich IHK-Zertifizierung nach § 26a WEG. Fortbildung bleibt zentrale Säule professioneller Verwaltung.


Ursprünglicher Artikel: 06.02.2029

Aktualisiert am 14.10.2025 von Harald Reiner, Hausverwaltung Reiner GmbH