Übertragenes Fortbildungszertifikat 2025: Auszeichnung für vorbildliche Aus- und Weiterbildung
Worum geht es beim übertragene Fortbildungszertifikat 2025?
Für das Kalenderjahr 2025 wurde der Hausverwaltung Reiner GmbH vom Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V. ein Fortbildungszertifikat 2025 als besondere Auszeichnung für „vorbildliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter“ ausgestellt (Ausstellungsort Ludwigsburg, Dezember 2025).
Dieses Zertifikat ist kein „Deko-Papier fürs Büro“, sondern ein nach außen sichtbarer Nachweis: Fortbildung wird nicht nur punktuell erledigt, sondern als fester Bestandteil der Unternehmensorganisation verstanden – und vom Verband als vorbildlich bewertet.
Was das Zertifikat in der Praxis bedeutet
Der VDIV Baden-Württemberg knüpft sein Fortbildungszertifikat an die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (u. a. Seminare/Workshops/Online-Formate) und vergibt hierfür Punkte, sodass Mitglieder ihre regelmäßige Weiterbildung auch gegenüber Kunden dokumentieren können.
Genau hier liegt der praktische Mehrwert: Fortbildung wird messbar, nachweisbar und in der Außendarstellung seriös belegbar – nicht als Behauptung, sondern als dokumentierte Leistung.
Gesetzliche Mindestanforderung: Was „Pflicht“ derzeit (noch) ist
Unabhängig von Verbandszertifikaten gilt (Stand: Ende 2025) für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler die gesetzliche Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO i. V. m. § 15b MaBV: 20 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren.
Wichtige Punkte daraus – kurz und verwaltungspraktisch:
– Die Pflicht betrifft nicht nur Inhaber, sondern auch Mitarbeitende, die an der Tätigkeit mitwirken (je nach Rollenbild/Einbindung in die Verwaltung).
– Nachweise müssen grundsätzlich dokumentiert und über Jahre aufbewahrt werden (die Praxisrelevanz: „Zertifikate sauber ablegen“ ist nicht Kür, sondern Prüf- und Nachweisschutz).
– Inhalte/Qualität der Weiterbildung sind in der MaBV näher gerahmt; es geht nicht um „irgendein Webinar“, sondern um fachlich passende Qualifizierung.
Unser Ansatz 2025: Fortbildung deutlich über dem Mindestmaß
Das übertragene Fortbildungszertifikat 2025 steht bei uns nicht allein. Zusätzlich zu Verbandsformaten wurden Fortbildungen über weitere etablierte Anbieter wahrgenommen – insbesondere:
– Haufe (als verbreiteter Anbieter für praxisnahe Qualifizierung im Immobilien- und Verwaltungsumfeld, u. a. mit Bezug zur MaBV-Weiterbildungspflicht).
– Immoware24 Academy (praxisorientierte Webinare/Schulungen rund um Verwaltungspraxis, Prozesse und rechtssichere Umsetzung – also genau die Schnittstelle zwischen Recht, Organisation und Software-Alltag).
Der Kern dahinter ist unternehmerisch simpel: Unsere Branche ist in den letzten Jahren nicht einfacher geworden – also behandeln wir Fortbildung wie Instandhaltung: nicht erst reagieren, wenn’s „knirscht“, sondern vorbeugend systematisieren.
Aktuelle Diskussion: Soll die Weiterbildungspflicht abgeschafft werden?
Ja – und die Debatte ist 2025 sehr konkret geworden. Die Bundesregierung hat am 05.11.2025 im Kabinett einen Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau auf den Weg gebracht, der u. a. die regelmäßige Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter streichen soll.
Wichtig für die Einordnung: Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein „ab morgen gilt’s nicht mehr“. Das Gesetzgebungsverfahren läuft – die Vorhaben sind u. a. als Vorgang im parlamentarischen Informationssystem dokumentiert.
Die Immobilienverbände kritisieren die geplante Streichung teils deutlich. VDIV Deutschland warnt vor Rückschritten bei Verbraucherschutz und Qualität; auch weitere Branchenteilnehmer sehen in 20 Stunden in drei Jahren eher eine minimale Qualitätssicherung als „Bürokratiemonster“.
Und ja: „Bürokratieabbau“ klingt immer gut – ist aber in der Praxis manchmal wie ein Auszug ohne Übergabeprotokoll: kurzfristig weniger Papier, langfristig mehr Ärger.
Warum Fortbildung auch ohne Pflicht ein Wettbewerbsvorteil bleibt
Gerade in der WEG- und Mietverwaltung entstehen Haftungs- und Konfliktrisiken oft an Schnittstellen: Fristen, Beschlusskompetenzen, technische Maßnahmen, Abrechnungsfragen, Datenschutz, Kommunikation. Wer hier fachlich nicht aktuell ist, spart vielleicht Fortbildungsstunden – und bezahlt später in Eskalationsstunden.
Für Eigentümer, Verwaltungsbeiräte und Vermieter ist Fortbildung deshalb ein echtes Qualitätskriterium:
– bessere rechtssichere Abläufe (weniger „Nachbesserungsrunden“)
– mehr Umsetzungskompetenz in technischen/energetischen Themen
– verlässlichere Kommunikation und Dokumentation
– geringeres Risiko teurer Fehler
FAQ zum übertragene Fortbildungszertifikat 2025
– Was bestätigt das Zertifikat konkret?
Dass im Kalenderjahr 2025 eine vorbildliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter durch den VDIV Baden-Württemberg ausgezeichnet wurde.
– Ist Fortbildung gesetzlich vorgeschrieben?
Stand Ende 2025: Ja, nach § 34c GewO i. V. m. § 15b MaBV (20 Stunden in drei Jahren). Gleichzeitig gibt es einen konkreten politischen Vorstoß zur Abschaffung.
– Was passiert, wenn die Pflicht abgeschafft wird?
Dann entfällt voraussichtlich die gesetzliche Verpflichtung – nicht aber die fachliche Notwendigkeit. Verbände (u. a. VDIV) warnen vor Qualitätsverlusten; Fortbildung wird dann noch stärker zum freiwilligen Qualitäts- und Wettbewerbsmerkmal.
– Welche Rolle spielen Anbieter wie Haufe oder Immoware24 Academy?
Sie ergänzen Verbandsfortbildung durch strukturierte Weiterbildung und praxisnahe Schulungen – besonders dort, wo Recht, Prozesse und Systemanwendung im Alltag zusammenlaufen.
Fazit
Das übertragene Fortbildungszertifikat 2025 ist für uns ein sichtbarer Beleg: Weiterbildung ist kein „Pflichttermin“, sondern Teil unserer Qualitätsstrategie. Gerade weil die gesetzliche Pflicht aktuell politisch zur Disposition steht, wird Fortbildung als freiwillige, nachweisbare Leistung noch wichtiger – für belastbare Prozesse, rechtssichere Entscheidungen und verlässliche Betreuung der GdWE und unserer Mietobjekte.
Aktualisiert am 12.12.2025 von Harald Reiner, Hausverwaltung Reiner GmbH




