Fortbildung in der Immobilienverwaltung: Anspruch, Pflicht und unser Qualitätsversprechen
Ausgangslage 2017: Qualitätssignet und Fortbildungszertifikat
Bereits 2017 haben wir das Qualitätssignet des Verbands der Immobilienverwalter Baden-Württemberg erlangt und das Fortbildungszertifikat erhalten. Der Kern dahinter gilt unverändert: Fortbildung ist kein Event, sondern Prozess.
Was seit 2018 hinzugekommen ist
- Rechtlicher Rahmen: Seit 2018 gilt die (anfänglich eingeführte) Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter (20 Stunden in drei Jahren). Parallel wurde mit dem WEMoG (01.12.2020) das Wohnungseigentumsrecht neu geordnet; seit 01.12.2023 besteht der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 26a WEG). Wir orientieren uns an diesen Standards und gehen zeitlich sowie inhaltlich darüber hinaus. Gesetzestexte verlinken wir für Eigentümer ausschließlich auf gesetze-im-internet.de und gesetze-im-internet.de.
- Komplexität: Energie- und Klimarecht (GEG, CO₂-Kostenaufteilung, kommunale Wärmeplanung), Verkehrssicherung, Digitalisierung, Datenschutz, IT-Sicherheit, ESG, bautechnische Normen sowie aktuelle BGH-/OLG-Rechtsprechung haben die fachlichen Anforderungen deutlich erhöht.
- Marktpraxis: Höherer Dokumentationsaufwand, strengere Compliance, vernetzte Fachdisziplinen (Technik, Recht, Betriebswirtschaft). Fortbildung ist zur betriebsnotwendigen Infrastruktur geworden.
Unser Fortbildungsansatz heute
- Curriculum „Reiner-Standard“: Pflichtmodule (WEG-Recht nach WEMoG, Beschlusspraxis, Haftung/Versicherung, Arbeits- und Datenschutz, Notfall-/Krisenabläufe) und Vertiefungen (GEG, Heiz-/Wärmenetze, PV/Wallbox in der GdWE, GdWE-Organisation, Vergaberecht light, Bauleistungen, Mängelmanagement).
- Formate: Präsenz, Live-Webinare, E-Learning, Fallwerkstätten mit echten Objektakten, Prüfungsbriefings zum zertifizierten Verwalter.
- Dokumentation: Einheitliche Nachweise (Thema, Anbieter, Stunden, Lernziel, Transfer ins Objektgeschäft) für interne Audits und externe Prüfungen.
- Transfer: Jede Fortbildung endet mit Checklisten, Vorlagen und Beschlussmustern für die Praxis der GdWE-Verwaltung.
Warum Fortbildung für Eigentümer messbar ist
- Rechtssicherheit: Saubere Beschlüsse, geringeres Anfechtungs- und Haftungsrisiko.
- Wirtschaftlichkeit: Bessere Ausschreibungen, stringente Gewährleistungsverfolgung, korrekte Kostenverteilung.
- Planbarkeit: Verlässliche Zeit- und Maßnahmenpläne, Förderfenster im Blick, fundierte Priorisierung.
Schwerpunkte 2025
- GEG & CO₂-Preis: Auswirkungen auf Betriebskosten, Instandhaltungsstrategie, Beschlusspraxis; Schnittstellen zu ETS-2 und Förderprogrammen.
- Technik im Bestand: Hydraulischer Abgleich, WP-Machbarkeit in Mehrparteienhäusern, PV/Mieterstrom, Ladeinfrastruktur in der GdWE.
- Sicherer Betrieb: Verkehrssicherung, Prüfzyklen (TGA, TG, Aufzüge, Brandschutz), Notmaßnahmenrecht.
- Digital & Datenschutz: Mandantenportale, revisionssichere Kommunikation, Rollen-/Rechte, GoBD-nahe Prozesse.
Unser Qualitätsversprechen
- Mehr als Pflicht: Interne Jahresziele liegen über 20 Std./3 Jahre – pro Person, rollenbezogen.
- Transparenz: Auf Wunsch legen wir Fortbildungsprofile der zuständigen Objektbetreuer vor.
- Kundennutzen: Fortbildungsthemen leiten wir aus Ihrem Objektbedarf ab. Kein Lernen um des Lernens willen.
Fortbildung bleibt Chefsache
Wissen schafft Vorsprung. Wir investieren kontinuierlich in Qualifikation, damit Eigentümer in Ravensburg, Weingarten und im Bodenseekreis fachlich belastbare Entscheidungen treffen können – kaufmännisch, technisch, rechtlich.
Autor: Harald Reiner, Hausverwaltung Reiner GmbH
Aktualisiert am: 28.10.2025




