KFW: Barrieren reduzieren, Einbruchschutz erhöhen, Energiewende verstehen – Förderwege, Praxisfahrplan, Marktimpulse
DDIV–KfW-Infobrief: Einstieg und Überblick
– Der demografische Wandel erhöht den Bedarf an barrierearmen Wohnungen und Sicherheit. KfW und Bund fördern investive Maßnahmen mit Zuschüssen und Krediten. Alle Altersgruppen profitieren: längeres Verbleiben zu Hause, mehr Komfort, höherer Schutz vor Einbruch.
– Der DDIV–KfW-Infobrief zeigt Förderwege und liefert einen 5-Schritte-Fahrplan von Planung bis Abrechnung. Infobrief (PDF)
Zuschüsse für Barrierereduzierung und Einbruchschutz (Stand: ursprüngliche Info 2019)
– Private Eigentümer und Mieter konnten ab August 2019 wieder Zuschüsse für Barrierereduzierung beantragen; der Bund stellte hierfür 75 Mio. € bereit. Die Mittel für Einbruchschutz wurden von 50 auf 65 Mio. € erhöht.
– Förderfähige Maßnahmen: u. a. Alarmanlagen, einbruchhemmende Fenster/Türen, stufenarme Zugänge, Badumbauten. Mindestinvest für Einbruchschutz: 500 €, förderfähiges Volumen bis 15.000 € je Wohneinheit.
– Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn im KfW-Zuschussportal. Zusage kommt elektronisch; Auszahlung nach Nachweis der Durchführung.
KfW-Energiewendebarometer 2018: Haltung und Beteiligung
– > 90 % der Haushalte unterstützen die Energiewende. Ländliche Regionen beteiligen sich stärker (PV, Solarthermie) als Großstädte. Die KfW fordert zielgruppenspezifische Förderung, um städtisches Kapital zu mobilisieren. KfW-Energiewendebarometer
– Branchenbild DDIV (2018/2019): Niedrige Sanierungsquote in Beständen; Ursachen u. a. Neubauauslastung, Fachkräftemangel, Wissenslücken, unklare Einspareffekte.
E-Mobilität: Ladeinfrastruktur entscheidet
– 16 % planten 2018 ein E-Auto, doch 84 % sahen die Ladeinfrastruktur als Haupthindernis; 79 % nannten Kaufpreise. In WEGs zeigte sich hohes Interesse an Ladepunkten, aber geringe Umsetzung. Fach- und Förderzugang sind Schlüssel.
Smart-Home: Potenzial vs. Bedenken
– Nur 11 % nutzten 2018 smarte Anwendungen (Wärme, Licht, Strom). Mehrheit sieht künftiges Potenzial, hemmt sich aber wegen Datensicherheit und Fehleranfälligkeit. Standardisierung und Aufklärung erhöhen Akzeptanz.
Erneuerbare im Neubau
– In ~65 % der 2017 fertiggestellten Wohngebäude kamen Heizungen mit erneuerbaren Energien zum Einsatz; in ~43 % als primäre Quelle. Besonders verbreitet: Umwelt-/Geothermie (Luft, Wasser, Erdreich). Gas blieb stark; übrige Quellen zusammen ~9 %.
5-Schritte-Fahrplan zur KFW-Förderung (Praxis)
– 1. Bedarf & Ziel: Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeffizienz definieren; Objektaufnahme, Fotos, Kostenschätzung.
– 2. Planung: Fachbetrieb/Planer einbinden; Maßnahmenpaket schnüren; Instandhaltung vs. Modernisierung trennen; WEG-Beschluss vorbereiten (bei Gemeinschaftseigentum).
– 3. Antrag: Vor Auftrag/Start im KfW-Zuschussportal beantragen; Unterlagen vollständig; Kombination mit Landes-/Kommunalprogrammen prüfen.
– 4. Umsetzung: Fachgerecht ausführen lassen; Auflagen und technische Mindeststandards beachten; Nachweise sammeln (Rechnungen, Protokolle, Fotos).
– 5. Nachweis & Abruf: Verwendungsnachweise fristgerecht hochladen; Auszahlung abrufen; Dokumentation beim WEG-Verwalter hinterlegen.
WEG-Spezifika: Beschlüsse und Zuständigkeiten
– Barrierefreiheit & Einbruchschutz können privilegierte bauliche Veränderungen sein (§ 20 Abs. 2 WEG). Dennoch ist regelmäßig ein Beschluss nötig (Ort, Ausführung, Kosten, Folgekosten, Haftung, Rückbau).
– Kostenverteilung: Nach Beschlusslage und GO; bei reinem Sondereigentumsbezug trägt meist der Antragsteller; gemeinschaftsbezogene Maßnahmen nach Schlüssel/sonderumlagefähig.
– Nachweise für Förderstellen: Beschlüsse, Pläne, Angebote, Rechnungen, Zahlungsbelege geordnet im Verwalterarchiv.
FAQ KFW
– Zuschuss vs. Kredit? Zuschuss senkt Capex direkt; Kredit (z. B. Altersgerecht-Umbauen) finanziert zu vergünstigten Konditionen.
– Kombination möglich? Oft ja, aber Doppelförderung derselben Ausgabenposition ist ausgeschlossen; Programmbedingungen prüfen.
– Mieter antragsberechtigt? Ja, mit Eigentümerzustimmung; vertragliche Regelungen zu Einbauten und Rückbau klären.
– WEG-Antragsteller? Bei Gemeinschaftsmaßnahmen die GdWE; bei Sondereigentum der jeweilige Eigentümer.
– Vorhabenbeginn? Keine verbindliche Auftragserteilung vor Zusage; sonst droht Förderausschluss.
– Einbruchschutz-Mindestinvest? Historisch ≥ 500 €; Obergrenze je Einheit bis 15.000 € förderfähig (ursprünglicher Stand 2019).
Update-Hinweis 2025
– Programmnummern, Budgets und technische Mindestanforderungen werden regelmäßig angepasst. Für die aktuellen Konditionen (Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energie) bitte das KfW-Zuschussportal und die jeweiligen Merkblätter prüfen. Bei WEG-Projekten Beschluss und Kostenkreise vor Antragstellung eindeutig regeln.
Ursprünglicher Artikel: Februar 2019
Aktualisiert am 14.10.2025 von Harald Reiner, Hausverwaltung Reiner GmbH




