Heizen wird 2026 teurer: CO₂-Preis steigt – das betrifft Mieter und Vermieter


Der CO₂-Preis steigt 2026. Was das für Heizkosten, Nebenkostenabrechnung und die CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern bedeutet – mit Praxistipps der Hausverwaltung Reiner GmbH.


Mit dem Start ins Jahr 2026 möchten wir auch in diesem Jahr wieder regelmäßig verständliche Informationen für Eigentümer, Mieter und Dienstleister bereitstellen – praxisnah, ohne „Amtsdeutsch“ und mit Blick auf die Abrechnungspraxis.

Gleichzeitig denken wir bereits über eine Kampagne für 2026 nach. Ob und in welcher Form sie startet, werden wir rechtzeitig und transparent ankündigen – damit alle Beteiligten früh genug wissen, worauf sie sich einstellen können.


Was sich zum 01.01.2026 ändert

Der nationale CO₂-Preis für Heiz- und Brennstoffe steigt ab 01.01.2026 in einen Preiskorridor: Statt eines festen Preises gilt 2026 eine Spanne von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂. Das verteuert insbesondere Heizöl und Erdgas – und damit mittelbar die Heizkosten und (je nach Versorgungsart) auch die Betriebskostenabrechnung.

In der öffentlichen Einschätzung werden für 2026 Größenordnungen von etwa +3 Cent/Liter bei Heizöl und rund +0,3 Cent/kWh bei Erdgas diskutiert. Entscheidend ist am Ende der konkrete Brennstoffbezug, der Verbrauch und die Abrechnungslogik im Objekt.


Wie der CO₂-Preis in Deutschland funktioniert

Der CO₂-Preis für Wärme- und Brennstoffe ist Teil des nationalen Emissionshandels. Er existiert seit 01.01.2021 und startete mit 25 Euro je Tonne CO₂. Bis 2025 stieg der Festpreis stufenweise auf 55 Euro.

2026 bleibt der Rahmen gesetzlich vorgegeben – neu ist jedoch die Logik über Versteigerungen innerhalb des Korridors (55 bis 65 Euro). Nach der damals kommunizierten Planung sollen die Auktionen ab Juli 2026 starten und bis Ende Oktober 2026 regelmäßig stattfinden. Falls die Nachfrage über die Auktionen nicht gedeckt werden kann, ist zusätzlich ein Erwerb weiterer Zertifikate zu einem höheren Preis (genannt wurden 68 Euro) vorgesehen.

Rechtliche Grundlage des nationalen Emissionshandels ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).


CO₂-Kostenaufteilung: Wer zahlt wie viel?

Für Vermietung ist entscheidend: Seit 01.01.2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen sind – anhand eines Stufenmodells mit zehn Stufen.

Vereinfacht gesagt: Je schlechter die Emissionsbilanz des Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters. Je effizienter das Gebäude, desto höher ist der Anteil des Mieters (bis hin zu 100 % in sehr effizienten Konstellationen).

Wichtig in der Praxis: Das Gesetz sieht auch Konstellationen vor, in denen Vermieter sich weniger stark beteiligen müssen, wenn energetische Verbesserungen durch rechtliche Rahmenbedingungen erheblich eingeschränkt sind (z. B. Denkmalschutz oder besondere Vorgaben in Schutzgebieten).

Für Nichtwohngebäude (z. B. Gewerbe) gilt vorläufig eine 50/50-Aufteilung – sofern vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.


Was in der Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung wichtig ist

Mit steigendem CO₂-Preis steigt auch die Bedeutung einer sauberen und nachvollziehbaren Abrechnung. In der Abrechnung sollte erkennbar sein:

– welcher Energieverbrauch zugrunde gelegt wurde

– welche CO₂-Kosten daraus resultieren

– wie die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter erfolgt

Fehlen diese Angaben oder sind sie nicht nachvollziehbar, entsteht unnötiger Rückfragen- und Korrekturaufwand – auf beiden Seiten.


Sonderfall: Etagenheizung und „Mieter hat eigenen Gasvertrag“

Bei Gasetagenheizungen (oder vermieteten Einfamilienhäusern mit separatem Brennstoffbezug) läuft die Rechnungsbeziehung häufig direkt zwischen Versorger und Mieter. Dann wird dem Mieter zunächst der volle CO₂-Preis mitberechnet.

In diesen Fällen kann der Mieter den Vermieteranteil nach dem CO2KostAufG vom Vermieter zurückverlangen. Praktisch bedeutet das:

– Mieter ermitteln den Vermieteranteil und machen ihn innerhalb von 12 Monaten geltend

– Vermieter haben anschließend 12 Monate Zeit zur Erstattung

– eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen Abrechnung ist möglich, muss aber sauber dokumentiert sein


Informationspflicht der Brennstofflieferanten

Damit Mieter bei Selbstversorgung ihren Erstattungsanspruch beziffern können, müssen Brennstofflieferanten die notwendigen Informationen zur CO₂-Bepreisung bereitstellen. Ohne diese Daten wird die korrekte Aufteilung in der Praxis unnötig schwierig.


Online-Rechner: schneller zum Vermieter- und Mieteranteil

Für die Berechnung der CO₂-Kostenaufteilung gibt es ein kostenloses Online-Tool des Bundes. Typischerweise werden dort u. a. Verbrauch, CO₂-Preis und Emissionsfaktoren abgefragt – Daten, die auf der Brennstoffrechnung ausgewiesen sein müssen. Das Tool berücksichtigt auch Sonderfälle (z. B. bestimmte Nutzungskonstellationen oder rechtliche Sanierungshemmnisse).


Ausblick: EU-Emissionshandel und mögliche Preisentwicklung

Mittelfristig soll sich der CO₂-Preis stärker aus dem europäischen Emissionshandel ableiten. In der Diskussion stand zuletzt, dass die Einbeziehung von Brennstoffen in das EU-System nicht bereits 2027, sondern eher 2028 wirksam wird, um abrupte Preissprünge zu vermeiden.

Unabhängig vom genauen Startzeitpunkt ist die Grundlogik klar: Wenn die Zahl der verfügbaren Zertifikate sinkt, steigt der Preisdruck. In Szenarien und Interviews werden für die Zeit ab 2028 teils deutlich höhere CO₂-Preise diskutiert – was sich bei fossiler Wärmeversorgung entsprechend spürbar in den laufenden Kosten niederschlagen kann.


Unsere Empfehlung für 2026: So bleiben Kosten und Ärger überschaubar

Für Mieter:

– Abrechnung prüfen: Sind Verbrauch, CO₂-Kosten und Aufteilung nachvollziehbar ausgewiesen?

– Bei Etagenheizung: Brennstoffrechnung aufbewahren und Erstattungsanspruch fristgerecht geltend machen

– Verbrauch im Blick behalten: Kleine Maßnahmen (Thermostate, richtiges Lüften, Heizkurve/Regelung verstehen) helfen oft mehr als erwartet

Für Vermieter/Eigentümer:

– Datenlage sichern: Energiekennwerte und Abrechnungsgrundlagen vollständig dokumentieren

– Abrechnungssicherheit erhöhen: CO₂-Kostenaufteilung sauber nachvollziehbar ausweisen

– Perspektivisch prüfen: Wo sind wirtschaftlich sinnvolle Effizienzmaßnahmen möglich (ohne Aktionismus, aber mit Plan)?

Für Dienstleister:

– Abrechnungsunterlagen vollständig liefern (insbesondere CO₂-relevante Angaben)

– Rückfragen reduzieren: Plausible, gut strukturierte Daten sind 2026 noch wertvoller als früher


Ursprünglicher Artikel: Januar 2026

Aktualisiert am 07.01.2026 von Harald Reiner, Hausverwaltung Reiner GmbH