Lüften in Wohnungen: Richtig lüften, Schimmel vermeiden, Energie sparen

Die Heizperiode endet, die Fragen zum richtigen Heizen und Lüften bleiben. Mit wenigen, konsequent angewandten Regeln lassen sich Wohnkomfort und Energieeffizienz deutlich verbessern – und Bauschäden vermeiden. Dieser Leitfaden bündelt Praxiswissen für Bewohner/innen, Eigentümer/innen und Verwaltungen.


Grundlagen: Temperatur, Feuchte, Behaglichkeit

  • Behagliche Raumtemperaturen liegen je nach Nutzung meist zwischen 19–22 °C. Entscheidend ist nicht nur die Lufttemperatur, sondern auch die Temperatur der Umfassungsflächen (Wände, Decken, Boden).

  • Die ideale relative Luftfeuchte liegt bei etwa 40–55 %. Über 60 % steigt das Risiko, dass an kühleren Flächen (Außenwänden, Laibungen) der Taupunkt erreicht wird – Kondensat und Schimmel drohen.

  • Messen schafft Klarheit: Ein Thermo-Hygrometer zeigt Temperatur und relative Feuchte. Praktisch sind Geräte mit Min/Max-Speicher. Ergänzend hilft ein CO₂-Messgerät (Richtwert < 1.000 ppm) als Lüftungsindikator.


Die 10 wichtigsten Lüftungsregeln im Alltag

  1. Kippfenster im Winter vermeiden. Besser 5–10 Minuten Stoßlüften, bei gegenüberliegenden Fenstern Querlüften.

  2. Frequenz an Nutzung anpassen: In normal genutzten Räumen 2–4× täglich, in Bad/Küche immer direkt nach Feuchteanfall.

  3. Türen steuern: Nach dem Duschen/Kochen Tür schließen, gezielt nach außen entlüften, damit Feuchte nicht in kühle Räume wandert.

  4. Während des Lüftens Heizkörper drosseln (Frostschutzsymbol). Danach wieder auf die gewählte Stellung zurück.

  5. Nachts/bei Abwesenheit moderat absenken (i. d. R. 18–19 °C). Unter 16 °C möglichst nicht fallen – kalte Oberflächen begünstigen Kondensat.

  6. Gleichmäßig heizen: Wenig genutzte Räume nicht auskühlen lassen; Türen zu kälteren Räumen geschlossen halten.

  7. Heizkörper freistellen: Keine Verkleidungen, langen Vorhänge oder Möbel direkt davor; Thermostat nicht abdecken.

  8. Wäsche nur mit zusätzlicher Lüftung in der Wohnung trocknen; besser Trockenräume nutzen.

  9. Rollläden/Jalousien nachts schließen – reduziert Wärmeverluste (besonders bei Altfenstern).

  10. Sommerbetrieb: Kellerräume nur bei kühler, trockener Außenluft (morgens/spätabends) lüften – sonst trägt warme Außenluft Feuchte ein.


Nach Sanierungen: Lüftungsverhalten prüfen

  • Dichtere Gebäudehülle (Fenster/Fassade) = weniger „ungewollter“ Luftaustausch. Lüftungsintervalle erhöhen.

  • Baufeuchte nach Modernisierung: In den ersten Wochen häufiger und länger lüften.

  • Lüftungstechnik (z. B. Fensterfalzlüfter, Abluftventilatoren, zentrale/dezentrale Lüftungsanlagen) kann sinnvoll sein; Filterpflege und Betriebszeiten beachten.


Heizkörper wird nicht richtig warm? Häufige Ursachen

  • Festsitzendes Thermostatventil nach Sommerpause: Thermostatkopf abnehmen, Ventilstift vorsichtig mehrmals eindrücken/gleitfähig machen. Bei Unsicherheit Fachbetrieb beauftragen.

  • Luft im Heizkörper: Gluckernde Geräusche/teilweise kalte Flächen = entlüften (Entlüftungsschlüssel, Gefäß bereithalten). Danach Wasserdruck der Anlage prüfen lassen.

  • Abdeckungen/Vorhänge verdecken den Heizkörper oder den Thermostatfühler: Freistellen bzw. Fernfühler korrekt positionieren.

  • Entfernte oder unterdimensionierte Heizflächen: Heizlast neu berechnen lassen; ggf. Heizkörper anpassen.

  • Hydraulik/Regelung: Vorlauftemperatur/Heizkurve nicht „auf Zuruf“ verändern; nur Fachbetriebe/Betreiber mit Anlagenzugang.


Typische Irrtümer

  • „Ich lasse die Heizung im Winter aus und lüfte selten – spart am meisten.“ Falsch: Auskühlende Bauteile + Feuchte = Kondensat/Schimmel, später höherer Energieeinsatz zum Wiederaufheizen.

  • „Kippstellung ist schonendes Dauerlüften.“ Falsch: Hohe Wärmeverluste bei gleichzeitig kaum Luftaustausch in Raumecken; Oberflächen kühlen aus.

  • „Schimmel = immer Bauschaden.“ Nicht zwingend. Häufig ist es nutzungsbedingt (Feuchteanfall/Lüftung/Heizung/Möblierung). Ursachenanalyse ist entscheidend.


Checkliste bei Schimmelverdacht

  • Sofort: Sichtbare Stellen fotografieren, Größe/Lage dokumentieren; Hygrometerwerte notieren.

  • Möbel 10 cm von Außenwänden abrücken; befallene Bereiche trocken halten, Lüftungsregime anpassen.

  • Keine chlorhaltigen Reiniger in Wohnräumen verwenden; Fachbetrieb/Sachverständige für Ursachenanalyse hinzuziehen.

  • In Gemeinschaftseigentumsnähe (z. B. Wärmebrücken/Fensteranschlüsse) die Verwaltung informieren; im Sondereigentum zunächst eigenverantwortliche Sofortmaßnahmen.


Verantwortlichkeiten in WEG und Mietverhältnissen (Kurzüberblick)

  • Bewohner/innen: Nutzungsbedingte Prävention (Heizen/Lüften/Möblierung) und zeitnahe Meldung von Auffälligkeiten.

  • Sondereigentum: Eigentümer sind für Instandhaltung/Instandsetzung im Sondereigentum verantwortlich.

  • Gemeinschaftseigentum: Die GdWE entscheidet über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum; Ausführung über Verwaltung/Dienstleister.

  • Mietverträge: Räum- und Lüftungspflichten können vertraglich konkretisiert werden; Vermieterseitig trifft eine Kontroll-/Hinweispflicht, keine permanente Überwachung.


Praktische Tools und Einstellungen

  • Thermo-Hygrometer in Schlaf- und Wohnräumen platzieren (nicht direkt an Außenwänden).

  • CO₂-Ampel unterstützt bedarfsgerechtes Lüften bei vielen Personen/Gästen.

  • Zeitfenster festlegen (z. B. morgens nach dem Aufstehen, mittags, abends, nach Feuchteanfall).

  • Rollläden/Jalousien abends schließen, tagsüber solare Gewinne nutzen (Süd-/Westfenster).


FAQ

Wie oft lüften bei Homeoffice? Alle 60–90 Minuten Stoß-/Querlüften oder CO₂-geführt. Bei mehreren Personen kürzer.

Welche Temperatur im Schlafzimmer? 16–18 °C sind üblich; wichtig: Fläche warmhalten (kurz vor dem Schlafengehen und morgens lüften, tagsüber nicht auskühlen lassen).

Hilft Dauerlüften im Sommer gegen Kellerfeuchte? Meist nicht. Warme Außenluft trägt Feuchte in kühle Räume. Nur lüften, wenn Außenluft kühler/trockener ist.

Ist ein Luftentfeuchter sinnvoll? Bei anhaltend hoher Feuchte oder in Übergangsphasen ja – als Ergänzung, nicht als Ersatz für richtiges Lüften/Heizen.


Ursprünglicher Artikel: Mai 2026

Aktualisiert am 19.11.2025 von Harald Reiner, Hausverwaltung Reiner GmbH