Neustart beim Heizungsgesetz: Förderung soll bleiben – was sich seit dem 13.11.2025 getan hat und wo die Reise hingeht

GEG-Neustart 2026: Was seit November 2025 passiert ist, welcher Entscheidungsstand aktuell gilt und was Eigentümer, Vermieter und GdWE jetzt praktisch vorbereiten sollten.


Einordnung: „Abschaffen“ klingt nach Vollbremsung – ist es aber (noch) nicht

Die schwarz-rote Bundesregierung hat einen Neustart beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) angekündigt – im Sprachgebrauch häufig „Heizungsgesetz“. Gleichzeitig soll die Förderung für den Heizungstausch nach den bisher kommunizierten Aussagen im Grundsatz erhalten bleiben. Für Eigentümer, Vermieter, Mieter und insbesondere für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE) bedeutet das: Politisch ist Bewegung drin, aber bis neue Regeln tatsächlich gelten, bleibt die Praxis an der aktuellen Rechtslage und an realen Projektzwängen orientiert.


1) Was hat sich seit dem 13.11.2025 konkret getan?

1. Öffentliche Zusage zur Förderung wurde bestätigt. In öffentlichen Formaten wurde betont, dass die staatliche Förderung für den Heizungstausch im Grundsatz fortgeführt werden soll – inklusive sozialer Staffelung, bei der in bestimmten Fällen sehr hohe Zuschussquoten möglich bleiben sollen.

2. Der politische Fahrplan wurde in Eckpunkten kommuniziert. Seit November 2025 wurde vor allem ein Zeitfenster skizziert: Eckpunkte sollen zeitnah vorliegen, anschließend soll ein Entwurf in die Ressortabstimmung und dann ins Kabinett. Konkrete Paragrafenänderungen wurden bis dahin nicht verbindlich veröffentlicht.

3. Inhaltlich bleiben zentrale Streitpunkte offen. Besonders die Ausgestaltung der bisherigen „65%-Logik“ (erneuerbare Energien beim Heizungseinbau) und die Frage, wie „einfacher“ und „flexibler“ das neue Regelwerk tatsächlich wird, sind politisch noch nicht final aufgelöst.


2) Aktueller Entscheidungsstand (Stand: 12.01.2026)

Für die Praxis ist entscheidend: Ein verbindlich beschlossenes neues Gesetz liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Das bedeutet:

Es gilt weiterhin die aktuelle Fassung des GEG, solange keine Neuregelung in Kraft getreten ist.
– Politische Aussagen („Neustart“, „Vereinfachung“, „Technologieoffenheit“) sind noch keine Rechtsgrundlage.
– Für laufende oder anstehende Projekte (insbesondere in GdWE) ist daher weiterhin maßgeblich: Beschlussfähigkeit, technische Machbarkeit, Finanzierung und Förderfähigkeit nach der aktuell verfügbaren Programmlage.

Gesetzesgrundlage zur Einordnung: Gebäudeenergiegesetz (GEG)


3) Wo geht die Reise hin? Realistische Stoßrichtung – ohne Glaskugel

Auch ohne fertigen Entwurf lässt sich die Richtung aus den bisher kommunizierten Leitlinien ablesen. Drei Entwicklungen sind in der Praxis am wahrscheinlichsten:

Mehr Planbarkeit über klare Übergänge statt „Überraschungspflichten“. Politisch wird „einfacher“ betont. In der Praxis wäre das vor allem dann spürbar, wenn Übergangsfristen, Nachweislogiken und Ausnahmen verständlicher gefasst werden.
Technologieoffenheit in der Darstellung – aber Zielbindung bleibt. Auch wenn das Framing weicher wird: Der Gebäudesektor bleibt ein zentraler Baustein der Klimaziele. Daraus folgt: Der Austausch alter, ineffizienter Heizsysteme bleibt politisch und ökonomisch ein Kernpfad.
Förderung als Stabilitätsanker. Wenn an der Förderung „nicht gerüttelt“ wird, bleibt sie der wichtigste Hebel, um Projekte wirtschaftlich darstellbar zu machen – gerade in GdWE, wo Maßnahmen sonst schnell an Sonderumlagen, Akzeptanz und Liquiditätsfragen scheitern.


4) Was gilt bis zur Reform? Für Eigentümer zählt: aktuelles Recht läuft weiter

Bis eine Reform tatsächlich beschlossen und in Kraft gesetzt ist, arbeiten Eigentümer und Verwaltungen weiter mit der geltenden Rechtslage. In der Praxis heißt das: Entscheidungen werden weiterhin stark beeinflusst durch

– den technischen Zustand der Bestandsanlage (Ausfallrisiko, Reparaturfähigkeit, Ersatzteilverfügbarkeit),
– die kommunale Wärmeplanung und die Frage, ob Wärmenetze realistisch verfügbar werden,
– die Finanzierungsfähigkeit (Rücklage, Sonderumlage, ggf. Kreditmodelle) sowie
– die Förderfähigkeit nach aktuell gültigen Programmen.


5) Förderung: Was Eigentümer und GdWE jetzt als Arbeitsannahme nehmen können

Für die Projektplanung 2026 ist die pragmatische Arbeitsannahme:

– Förderung bleibt grundsätzlich Bestandteil der politischen Linie.
– Förderfähigkeit ersetzt aber keine Projektfähigkeit: In der GdWE wird ein Heizungstausch erst „beschlussreif“, wenn Variante, Kosten, Finanzierung, Vergabeweg und Zeitplan belastbar vorliegen.
– Wer Förderung nutzen will, muss Prozesse früh strukturieren (Unterlagen, Zuständigkeiten, Fristen), statt erst am Ende „schnell noch“ Förderthemen zu klären.


6) Was Eigentümer, Vermieter und GdWE jetzt konkret tun sollten

Für Eigentümer (Einzelobjekt):

– Zustand und Risiko der Bestandsanlage dokumentieren (Störungen, Wartung, Reparaturen, Ausfallzeiten).
– Varianten grob prüfen (Wärmepumpe/Hybrid/Wärmenetz/Biomasse), ohne vorschnelle Festlegung.
– Förderlogik früh klären: Welche Voraussetzungen sind technisch und organisatorisch erfüllbar?

Für Vermieter:

– Bauablauf und Mieterkommunikation planen (Zutritt, Einschränkungen, Warmwasser/Heizung im Umbau).
– Kosten- und CO₂-Logik verständlich erklären: Das reduziert Konflikte und Widersprüche.

Für die GdWE (aus Verwaltungssicht):

– Beschlussarchitektur vorbereiten: „Variante + Budget + Kompetenz + Vergabe + Zeitplan“ statt nur „wir machen mal“.
– Vergleichsangebote und Entscheidungsunterlagen rechtzeitig einholen: Beschlussreife entsteht vor der Versammlung, nicht in der Versammlung.
– Schnittstellen klären (Messdienst, hydraulischer Abgleich/Heizflächen, Nutzertermine, Baustellenlogistik).
– Wärmeplanung beobachten: Wärmenetz-Perspektiven können Entscheidungen absichern – oder komplett verändern.


7) Kurze FAQ (Stand Januar 2026)

Muss ich eine funktionierende Heizung sofort austauschen?
In der Regel nein. Handlungsdruck entsteht typischerweise bei Ersatzbedarf oder wenn ein Projekt technisch ohnehin fällig ist. Übergänge und die kommunale Wärmeplanung bleiben praktisch entscheidend.

Ist die Förderung wirklich sicher?
Politisch wurde eine Fortführung im Grundsatz signalisiert. Rechtlich verbindlich ist am Ende die konkrete Programmausgestaltung. Für Projektplanung ist Förderung aktuell dennoch der stabilste Anker – aber nur, wenn die Maßnahme sauber vorbereitet ist.

Wann kommt Klarheit zur Reform?
Maßgeblich wird der Zeitpunkt sein, zu dem ein Gesetzesentwurf vorliegt, beschlossen wird und in Kraft tritt. Bis dahin gilt: Rechtslage bleibt, politische Absichten sind Orientierung, aber keine rechtliche Grundlage.

Was ist in GdWE der häufigste Fehler?
Zu spät anfangen: Wenn Angebote, Finanzierung, Förderlogik und Umsetzungsstruktur erst „irgendwann“ geklärt werden, wird die Maßnahme nicht schneller, sondern teurer – und konfliktanfälliger.


Fazit: 2026 wird ein Übergangsjahr – mit Förderung als Stabilitätsfaktor

Seit dem 13.11.2025 hat sich vor allem eines verdichtet: Das politische Signal, dass Förderung im Grundsatz fortgeführt werden soll, und die Aussage, dass eine Reform „einfacher“ und „flexibler“ werden soll. Inhaltlich ist vieles noch offen – und genau deshalb ist die beste Strategie für Eigentümer und GdWE nicht Abwarten, sondern strukturierte Vorbereitung: Bestandsaufnahme, Varianten, Kosten- und Finanzierungsrahmen, Förderlogik sowie eine beschlussfähige Projektarchitektur. Wer das sauber aufsetzt, kann 2026 schneller entscheiden – egal, wie das Gesetz am Ende „heißt“.


Aktualitätscheck: 12.01.2026

Autor: Harald Reiner, Hausverwaltung Reiner GmbH