Störungsabwehrprozess einer Wohnungseigentümerin
Hinweisbeschluss des BGH zur Störungsabwehr und anschließendes Urteil (V ZR 106/21) Einleitung Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) befasste sich in einem Altverfahren zur Störungsabwehr mit der Frage, wer Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation für Unterlassungsansprüche hat. Zunächst erging am 04.11.2021 ein Hinweisbeschluss, am 28.01.2022 folgte das Urteil (V ZR 106/21). Zielkonflikt: Einzeleigentümer will Störungen unterbinden, nach [...]







