Entlastungspaket 2022 und heutiger Stand: Finanzstützen für Verbraucher und Fahrplan zur Energieeffizienz


Einleitung

Am 23.03.2022 vereinbarte der Koalitionsausschuss ein umfangreiches Paket gegen die damals stark steigenden Energiepreise. Dieser Beitrag ordnet die beschlossenen Einmalhilfen und Mobilitätsmaßnahmen von 2022 ein, zeigt, was ausgelaufen ist, was fortgeführt oder ersetzt wurde, und skizziert den aktuellen Rahmen für Heizung und Förderung. Zielgruppe sind Eigentümer, Vermieter, Mieter sowie GdWE und Hausverwaltungen.


Was 2022 konkret beschlossen wurde

  • Energiepreispauschale (EPP) 300 €: Einmalzahlung für Erwerbstätige, steuerpflichtig; für Selbständige über Minderung der Einkommensteuervorauszahlung.

  • Einmalhilfen Sozialleistungen: Erhöhung bzw. Zusatzleistungen für Transferempfänger; einmaliger Kinderbonus von 100 € pro Kind.

  • Kraftstoff-Steuersenkung: Befristete Absenkung der Energiesteuer auf Benzin/Diesel für drei Monate.

  • ÖPNV-Entlastung: Einführung des 9-Euro-Tickets für 90 Tage (Juni–August 2022) als kurzfristige Mobilitätshilfe und Testlauf.


Was daraus wurde: Ausgelaufenes, Nachfolger und Dauerinstrumente

  • EPP und Einmalhilfen: Waren einmalig und sind abgeschlossen. Spätere zielgruppenspezifische Entlastungen (z. B. Studierende, Rentner) folgten 2022/2023 separat. Eine Wiederholung in 2025 gibt es nicht.

  • Steuersenkung auf Kraftstoffe: Lief aus; reguläre Energiesteuersätze gelten wieder. Preisniveau seither marktabhängig.

  • ÖPNV: Das erfolgreiche 9-Euro-Ticket wurde ab 05/2023 durch das Deutschlandticket (monatlich kündbar) abgelöst. Es ist dauerhaft angelegt, Preis und Mitfinanzierung werden jährlich politisch verhandelt.


Energieeffizienz und Heizung: Vom 65-%-Ziel zum heutigen Rechtsrahmen

Die politische Leitplanke aus 2022 war, neue Heizungen schrittweise auf mindestens 65 % erneuerbare Energien umzustellen. Heute gilt: Der Wechsel auf klimafreundliche Systeme ist gesetzlich verankert, die konkrete Umsetzungsreihenfolge hängt vom lokalen Wärmeplan ab. Kommunale Wärmeplanung und Bundesförderung (BEG) bilden das operative Duo, um Eigentümer finanziell und planerisch abzusichern.

  • Kommunale Wärmeplanung: Städte und Landkreise legen fest, wo künftig Fern-/Nahwärme, Wasserstoff- oder Stromlösungen priorisiert sind. Das beeinflusst, wann und womit einzelne Gebäude sinnvoll umrüsten.

  • 65-%-Pfad bei Heizungstausch: Bei neu eingebauten Heizungen sind erneuerbare Lösungen oder kombinierte Systeme anzustreben; Übergangs- und Härtefallregeln bestehen. Für Neubauten gelten strengere Anforderungen als für Bestandsgebäude.

  • BEG-Förderung: Der Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen (Hülle, Anlagentechnik) werden bezuschusst. Förderquoten sind gedeckelt, einkommens- und technologieabhängig gestaffelt und unterliegen jährlicher Budgetierung.


Konsequenzen für Eigentümer, Vermieter und GdWE

  • Strategie statt Aktionismus: Wärmeplan abwarten oder konsultieren, dann Systementscheidung treffen (Wärmepumpe, Wärmenetz, Hybrid). Förderzusage vor Beauftragung sichern.

  • WEG-Praxis: Beschlussfassungen sauber vorbereiten (Technikkonzept, Angebote, Förderpfad, Wirtschaftlichkeitsvergleich, Zeitplan). Zuständigkeiten und Duldungspflichten bei Wohnraumnutzung klären.

  • Vermieterblick: Modernisierungsumlage rechtssicher prüfen; Betriebskostenneutralität einzelner Maßnahmen ist nicht garantiert.


Mobilität und Verkehr: Wirkung in der Betriebskostenrealität

Das 9-Euro-Ticket war eine temporäre Entlastung. Das Deutschlandticket ist ein strukturelles Angebot. Für Hausverwaltungen bleibt es indirekt relevant: Eigentümer- und Mieterkommunikation zu Nebenkosten fokussiert heute stärker auf Wärme und Strom als auf Mobilitätskosten. Gleichwohl kann eine verbesserte ÖPNV-Nutzung die Nachfrage nach Stellplätzen mindern und Quartierskonzepte beeinflussen.


Förderlandschaft 2025: Orientierung

  • Heizung: Zuschüsse für Wärmepumpen, Anschluss an Wärmenetze und effiziente Hybridlösungen, teils mit Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Kombinationen sind möglich, Kumulierungsgrenzen beachten.

  • Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Synergien mit hydraulischem Abgleich und Regelungstechnik nutzen.

  • EE-Strom: PV auf Dach/Fassade, Mieterstrom/WEG-Modelle. Netzbetreiber- und Marktprozesse früh einplanen.


Checkliste für die Verwaltung

  1. Datenlage: Energieverbräuche, Baujahr, Technikzustand, Hüllqualitäten in einer Objektakte konsolidieren.

  2. Wärmeplan prüfen: Kommunale Roadmap einsehen; Eignung für Wärmenetz vs. Einzelanlage abgleichen.

  3. Maßnahmenfolge: Quick-Wins (hydraulischer Abgleich, Regelung, Dämmung Leitungen) vorziehen, dann Heizungstausch planen.

  4. Beschlussarchitektur: Stufenweise Beschlüsse (Planung, Angebote, Förderung, Umsetzung, Gewährleistung) statt Einmalbeschluss.

  5. Fördermanagement: Zuständigkeiten und Fristen klar regeln, Nachweise sammeln, Auszahlungsrisiken minimieren.


FAQ

  • Gibt es 2025 wieder pauschale Einmalzahlungen wie 2022? Nein. Die Hilfen von 2022 waren befristet. Aktuell dominieren zielgenaue Förderprogramme statt pauschaler Schecks.

  • Ist der Heizungstausch 65 % EE sofort Pflicht? Der Pfad ist vorgegeben, die zeitliche Pflicht hängt von lokalen Wärmeplänen und Übergangsregeln ab. Planung mit Blick auf Wärmeplan und Förderung ist wirtschaftlich sinnvoll.

  • Können WEG und Einzelvermieter Förderungen kombinieren? Ja, im Rahmen der BEG-Regeln. Doppelförderungen vermeiden, technische Mindestanforderungen beachten.


Fazit

Das Entlastungspaket 2022 hat akute Energiepreisschocks abgefedert. Heute stehen Strukturinstrumente im Vordergrund: kommunale Wärmeplanung, 65-%-Heizungsleitplanke und gezielte BEG-Förderung. Für Eigentümer und GdWE zählt eine datenbasierte, förderoptimierte Maßnahmenfolge statt isolierter Einzelaktionen.


Ursprünglicher Artikel: 25.04.2022

Aktualisiert am 13.10.2025 von Harald Reiner, Hausverwaltung Reiner GmbH