Fortbildung: Partnerschaft mit dem VDIV BW und Fortbildungszertifikat 2020
Dank und Einordnung
Wir bedanken uns beim Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e. V. (VDIV BW) für die langjährige, partnerschaftliche Zusammenarbeit. Der Landesverband bündelt seit 1984 die berufsständischen Belange der Immobilienverwaltung im Land, vernetzt mehr als 500 Verwalterunternehmen „im Ländle“ und arbeitet mit dem VDIV Deutschland in Berlin an bundeseinheitlichen Qualitätsstandards. Für uns ist diese starke Verbandsstruktur der verlässliche Rahmen, um Fortbildung nicht als Pflicht, sondern als kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu leben.
Fortbildungszertifikat 2020 – was geprüft wurde und warum es zählt
Uns wurde das Fortbildungszertifikat 2020 überreicht. Das Zertifikat bestätigt, dass wir Fortbildung planvoll, dokumentiert und mit relevanten Inhalten betrieben haben. Bewertet werden unter anderem:
- Systematik: Jahresplanung mit Themenfeldern, Zielgruppen, Terminen und Trägern.
- Rechtsrelevanz: Schwerpunkte mit unmittelbarem Bezug zu WEG, Mietrecht, Vertrags- und Haftungsrecht.
- Praxisnähe: Anwendungsfälle aus Tagesgeschäft, Technik und Organisation.
- Dokumentation: Nachweise, Teilnahmebestätigungen, Evaluationsprotokolle.
Das Zertifikat ist mehr als eine Urkunde. Es ist ein Instrument der Qualitätssicherung, weil es externe Maßstäbe an unsere interne Weiterbildung legt.
Rechtlicher Rahmen der Fortbildungspflicht
Für Wohnimmobilienverwalter gilt seit 2018 die gewerberechtliche Fortbildungspflicht. Rechtsgrundlagen sind:
- § 34c Gewerbeordnung (GewO) – Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter.
- § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) – Weiterbildungspflicht: mindestens 20 Stunden in drei Jahren je verpflichtete Person; Dokumentation und Aufbewahrung der Nachweise für fünf Jahre.
Die Verbandszertifizierung geht darüber hinaus: Der VDIV empfiehlt 45 Stunden in drei Jahren. Wir orientieren uns an diesem höheren Maßstab.
Schwerpunkte 2020 und Transfer ins Tagesgeschäft
- WEG-Reform (Stichtag 01.12.2020): Neue Beschlusskompetenzen, Prozessführungsbefugnis, Eigentümerversammlung, Beschlusssammlung, Privilegierung baulicher Veränderungen.
- Jahresabrechnung & Wirtschaftsplan: Form, Inhalt, Plausibilisierung, digitale Belegeinsicht und datenschutzkonforme Bereitstellung.
- Instandhaltung & Gewährleistung: Lebenszyklusdenken, Ausschreibung, Abnahme, Mängelverfolgung.
- Energie & Betriebskosten: Heizkostenabrechnung, CO₂-Kostenaufteilung, Messwesen, Kommunikationspflichten.
- Organisation & Kommunikation: Einladungen, Vollmachten, Protokollierung, Konfliktmanagement.
Jedes Modul endete mit verbindlichen To-dos: Musterbeschlüsse, Checklisten, Textbausteine und Prozessanpassungen. So entsteht Wirkung im Bestand statt „Seminarwissen im Regal“.
Fortbildungsprogramm 2021 und Folgejahre – aus der Pflicht eine Stärke machen
Mit Start der WEG-Reform war 2021 ein Umsetzungsjahr. Wir haben die Themen in aufeinander aufbauenden Blöcken vertieft und gleichzeitig neue Anforderungen aufgenommen:
- Versammlungsmanagement: Rechtsfeste Einladungen, Raum- und Hygienekonzepte, hybride Formate, digitale Belegeinsicht.
- Bauliche Veränderungen: Privilegierte Maßnahmen (z. B. Ladeinfrastruktur, Barrierefreiheit), Beschlussgestaltung, Kosten- und Nutzungszuordnungen.
- Digitalisierung: Digitale Akte, Signatur- und Archivkonzepte, revisionssichere Kommunikation.
- Risikomanagement: Versicherungen, Haftungsprävention, Datenschutzfolgeabschätzungen.
- Energie & Klima: Sanierungsfahrpläne, Förderlogik, Schnittstellen zu Mietern und Handwerk.
Ab 2022 bis heute kamen hinzu: § 14a EnWG-Steuerung bei Ladepunkten und Wärmepumpen, CO₂-Kostenteilung, Anpassungen im Mess- und Eichrecht, sowie neue Rechtsprechung zu Abrechnung, Beschlüssen und Prozessführungsbefugnis. Inhalte werden laufend aktualisiert.
Methodik: So stellen wir Lernerfolg sicher
- Modularer Aufbau: Recht, Technik, Organisation und Kommunikation verzahnt.
- Fallstudien: Realfälle aus unseren Objekten, mit Nachbereitung und Lessons Learned.
- Muster & Workflows: Direkt einsetzbare Beschlussmuster, Formulare und Checklisten.
- Wissenssicherung: Kurztests, Vier-Augen-Prinzip bei der Übernahme neuer Verfahren in die Praxis.
- Dokumentation: Stunden- und Themenprotokolle, Aufbewahrung gemäß § 15b MaBV.
Nutzen für Eigentümergemeinschaften und Mieter
- Rechtssicherheit: Formwirksame Beschlüsse, belastbare Abrechnungen, weniger Anfechtungsrisiko.
- Tempo & Transparenz: Klare Prozesse, definierte Fristen, Nachvollziehbarkeit.
- Kostenklarheit: Saubere Vergaben, Gewährleistungsmanagement, Fördermittelintegration.
- Werterhalt: Geplante Instandhaltung, energetische Modernisierung, belastbare Dokumentation.
Beispiele: Fortbildung → Prozessverbesserung
- Eigentümerversammlung: Checkliste von Einladung bis Protokoll; Folge: weniger Formmängel, schnellere Umsetzung.
- Abrechnung: Vier-Augen-Prüfung und Plausibilitätsroutinen; Folge: geringere Korrekturen, klare Kommunikation.
- Bau & Technik: Standardisierte Vergabeunterlagen und Abnahmelisten; Folge: bessere Vergleichbarkeit, frühere Mängelerkennung.
- E-Mobilität: Musterbeschlüsse und Betreiberkonzepte inkl. § 14a-Teilnahme; Folge: planbare Nachrüstung im Bestand.
Qualitätsmanagement: Lernen messen und verstetigen
- KPIs: Durchlaufzeiten, Fehlerquoten, Rechtsmittelquote, Liefertermintreue.
- Feedback-Schleifen: Auswertung von Eigentümer- und Beiratsrückmeldungen.
- Audit-Logik: Interne Stichproben, jährliche Management-Reviews.
Fortbildungspflicht in der Praxis
- Geltung: Pflicht für Erlaubnisinhaber und leitend Tätige nach § 34c GewO.
- Umfang: Mindestens 20 Stunden je drei Jahre nach § 15b MaBV.
- Formate: Präsenz, Live-Online, E-Learning, Inhouse-Workshops.
- Nachweis: Teilnahmebestätigungen, Inhalte, Zeiten; Aufbewahrung fünf Jahre.
FAQ Fortbildung
- Reicht die gesetzliche Mindeststundenzahl? Formal ja. Wir folgen dem VDIV-Ziel von 45 Stunden in drei Jahren für mehr Tiefe.
- Welche Themen zählen? Recht, Technik, Organisation, Kommunikation, Datenschutz, Energie – sofern berufsbezogen und nachweisbar.
- Wer kontrolliert? Die Gewerbebehörde kann Nachweise anfordern; Verbände prüfen zusätzlich im Zertifizierungsprozess.
- Warum Verbandszertifikat? Externer Maßstab, strukturierter Rahmen, Benchmarking und Austausch.
Ausblick: Fortbildung 2025+
- Energie & Klima: Quartierslösungen, erneuerbare Wärme, CO₂-Bilanzierung und Förderprogramme.
- Digitaler Betrieb: Intelligente Messsysteme, automatisierte Abrechnungsprozesse, revisionssichere Archivierung.
- Recht & Rechtsprechung: Laufende BGH-Linie zu Abrechnung, Beschlüssen, baulichen Veränderungen und Prozessführungsbefugnissen.
- Organisation: Skalierbare Prozesse, Notfall- und Vertretungskonzepte, Lieferanten- und Gewährleistungsmanagement.
Unser Commitment
Fortbildung ist bei uns kein Projekt, sondern Routine: Planen, durchführen, nachhalten, verbessern. So stellen wir sicher, dass rechtliche Neuerungen, technische Entwicklungen und organisatorische Best Practices zeitnah im Tagesgeschäft ankommen – zum Vorteil der Gemeinschaften, Mieter und Dienstleistungspartner.
Ursprünglicher Artikel: Februar 2021
Aktualisiert am 14.10.2025 von Harald Reiner, Hausverwaltung Reiner GmbH