Gebäudeversicherung in der WEG – Schutz, Herausforderungen und Rolle der Hausverwaltung

Die Gebäudeversicherung ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWEn) unverzichtbar. Sie schützt das Gemeinschaftseigentum vor erheblichen Schäden – etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Doch was ist tatsächlich versichert, welche Besonderheiten gelten in der WEG, und warum spielt die Zusammenarbeit der Eigentümer bei Schäden im Sondereigentum eine zentrale Rolle?

1. Was ist eine Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung schützt Immobilienbesitzer vor finanziellen Risiken durch bestimmte Schäden am Gebäude. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist sie Pflicht – in aller Regel wird sie vom Verwalter abgeschlossen und verwaltet.

Typische Risiken, die standardmäßig gedeckt sind:

  • Feuer (inkl. Blitzschlag, Explosion)

  • Leitungswasserschäden

  • Sturm- und Hagelschäden

  • Überspannung durch Blitz

  • Frost- und Rohrbruchschäden

Diese Standarddeckung der Gebäudeversicherung betrifft jedoch nur das Gemeinschaftseigentum – also etwa Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Fenster, zentrale Leitungen etc.

2. Was ist in der Standard-Gebäudeversicherung gedeckt?

Die klassischen Gebäudeversicherungen sichern in der Regel ab:

  • Reparaturkosten nach Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm

  • Wiederherstellung des Gebäudes (Wiederaufbaukosten)

  • Aufräum-, Schutz- und Abbruchkosten

  • Sachverständigenkosten

  • Mietausfall (für Gemeinschaftseigentum vermietete Einheiten)

Nicht enthalten sind hingegen:

  • Schäden am Sondereigentum (z. B. Einbauküche, Parkett, Innenverglasung)

  • Hausrat der Bewohner

  • Schäden durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen

3. Unterschiede zwischen Einzelvertrag und Bündelvertrag

Viele GdWEn nutzen heute einen sogenannten Bündelvertrag, den die Hausverwaltung im Rahmen mehrerer Objekte mit einem Versicherer aushandelt.

Vorteile eines Bündelvertrags:

  • Bessere Konditionen durch Mengenrabatt

  • Umfangreichere Deckung

  • Schnelle Abwicklung über bekannte Ansprechpartner

  • Einheitliches Schadenmanagement

Typische Zusatzdeckungen bei einem Bündelvertrag:

  • Grobe Fahrlässigkeit

  • Graffiti-Schäden

  • Rückstauschäden

  • Elementarversicherung (z. B. Starkregen, Überschwemmung)

Für Eigentümer ergibt sich so ein stärkerer Versicherungsschutz bei gleichzeitig geringeren Beiträgen.

4. Rolle der Hausverwaltung bei der Gebäudeversicherung

Die Verwaltung ist nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG verpflichtet, das gemeinschaftliche Eigentum zu versichern. Daraus ergeben sich konkrete Aufgaben:

  • Abschluss und Verwaltung der Gebäudeversicherung

  • Prüfung der Deckungshöhen und Tarife

  • Schadenmeldung und Abwicklung mit dem Versicherer

  • Kommunikation mit Eigentümern und Handwerkern

  • Anpassung der Versicherungssumme bei baulichen Veränderungen

Die Verwaltung ist hier Schnittstelle zwischen Gemeinschaft, Versicherer und Handwerkern – und trägt Verantwortung für eine lückenlose Absicherung.

5. Schadensabwicklung – mit Aufwand verbunden

Kommt es zum Schaden, etwa durch Leitungswasser oder Feuer, beginnt ein oft aufwendiger Prozess:

  1. Schadenmeldung durch Verwaltung

  2. Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung

  3. Gutachtertermin (meist durch die Versicherung)

  4. Freigabe der Reparatur

  5. Rechnungsprüfung und -freigabe

  6. Kostenerstattung

Dabei muss die Verwaltung koordinieren, dokumentieren und informieren – nicht selten unter Zeitdruck und bei unklarer Sachlage. Kommt noch eine Beteiligung des Sondereigentums hinzu, wird die Lage komplex.

6. Das Problem: Schäden im Sondereigentum

Die Gebäudeversicherung umfasst auch bestimmte bestimmte Bauteile innerhalb der Wohnungen, wenn diese zum ursprünglichen Bauzustand gehören, etwa:

  • Innenputz

  • Fenster und Türen (soweit Gemeinschaftseigentum)

  • Heizkörper (zentrale Heizung)

  • fest verbaute Sanitäranlagen

Grenzfälle entstehen regelmäßig bei:

  • Parkettböden

  • Einbauküchen

  • nachträglich eingebauten Duschen oder Whirlpools

Hier ist entscheidend: Wurde das Element nachträglich eingebaut, ist es privat zu versichern – über eine Wohngebäude-Ergänzungsversicherung oder eine Wohngebäude-Inhaltsversicherung.

Deshalb ist das Mitwirken der Eigentümer wichtig:

  • Zugang zur Wohnung muss ermöglicht werden

  • Eigenschäden müssen ggf. selbst reguliert werden

  • Rechnungen und Belege für Renovierungen sind vorzulegen

  • Koordination mit privater Hausratversicherung

Fehlt diese Zusammenarbeit, kann sich die Abwicklung verzögern oder zu Konflikten führen.

7. Typische Streitpunkte in der Praxis

  • Wer muss zahlen, wenn die Versicherung den Schaden nicht deckt?

  • Ist ein bestimmter Schaden noch durch die Gebäudeversicherung gedeckt?

  • Hat ein Eigentümer den Schaden (z. B. durch Fahrlässigkeit) mitverursacht?

  • Wie lange dauert die Auszahlung?

  • Wer kümmert sich um die Wiederherstellung?

Die Hausverwaltung muss in solchen Fällen vermitteln, erklären und schlichten – das erfordert Sachkenntnis und gute Dokumentation.

8. Versicherungssumme und Unterversicherung

Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme führt zu Unterversicherung – und das bedeutet: Im Schadenfall wird nicht der volle Schaden ersetzt, sondern nur anteilig.

Deshalb wichtig:

  • Regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme (alle 5 Jahre empfohlen)

  • Berücksichtigung von Sanierungen und Aufwertungen

  • Nutzung von Wertgutachten

Ein professioneller Verwalter wird solche Themen regelmäßig auf die Tagesordnung setzen.

9. Elementarschäden und Klimawandel

Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau – solche Ereignisse nehmen zu. Doch der Standardtarif der Gebäudeversicherung deckt diese nicht automatisch ab.

Empfehlung:

  • Abschluss einer Elementarversicherung

  • Prüfung von Rückstauventilen und baulicher Prävention

  • Aufklärung der Eigentümer über Risiken

10. Sonderfälle: Mehrhausanlagen und Teileigentum

In WEGs mit mehreren Häusern auf einem Grundstück oder mit Teileigentum (z. B. Arztpraxis) muss differenziert versichert werden. Die Verwaltung sollte dann:

  • Objektspezifische Risiken analysieren

  • Separate Policen oder Tarifierungen prüfen

  • Zuständigkeiten klar definieren


FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Gebäudeversicherung

Ist die Gebäudeversicherung Pflicht für eine WEG?

Ja – der Abschluss ist zwingend erforderlich, um das Gemeinschaftseigentum gegen Schäden abzusichern.

Was ist der Unterschied zwischen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung?

Die Gebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst ab, die Hausratversicherung schützt persönliche Gegenstände (Möbel, Kleidung etc.) im Inneren.

Deckt die Gebäudeversicherung Schäden am Parkett in meiner Wohnung?

Nur, wenn es zum ursprünglichen Bauzustand gehört – nachträgliche Einbauten sind meist nicht gedeckt.

Was ist bei grober Fahrlässigkeit?

Viele Standardverträge schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Bündelverträge beinhalten hier oft eine bessere Deckung.

Muss ich einen Schaden im Gemeinschaftseigentum melden, auch wenn er nur meine Wohnung betrifft?

Ja – auch scheinbar kleine Schäden können große Folgen haben. Die Verwaltung sollte immer informiert werden.


Fazit: Die Gebäudeversicherung – Schutzschild mit Tücken

Die Gebäudeversicherung ist unverzichtbar für jede Eigentümergemeinschaft – doch sie ist kein Selbstläufer. Nur mit kompetenter Verwaltung, engagierter Kommunikation und regelmäßiger Überprüfung können Versicherungsschutz und Schadenregulierung effizient funktionieren.

Insbesondere bei Schäden im Sondereigentum ist das Mitwirken der Eigentümer entscheidend. Je enger Verwaltung und Gemeinschaft zusammenarbeiten, desto schneller kann ein Schaden beseitigt werden – mit dem besten Ergebnis für alle Beteiligten.

 

Verfasst von Harald Reiner, Hausverwaltung Reiner GmbH

Stand: Juli 2025